News
Tarifpolitik
24. September 2018
Vier Erklärvideos zum Tarifabschluss 2018
Freie Tage statt Geld
Freistellung statt T-ZUG (A): Bestimmte Beschäftigte können ab 2019 statt des T-ZUG (A) 8 Tage bezahlte Freistellung wählen – sofern innerbetrieblicher Ausgleich möglich.
Freie Tage statt Geld
Verkürzte Vollzeit
Vollzeitkräfte können ihre Arbeitszeit für 6 bis 24 Monate auf bis zu 28 Stunden pro Woche reduzieren – sofern kompensierbar.
Verkürzte Vollzeit
Neue Regelungen zur Arbeitszeitverlängerung
Wählen Sie ein Modell für Ihren Betrieb: Quotenmodell oder Volumenmodell.
Neue Regelungen zur Arbeitszeitverlängerung
Bisherige Regelungen zur Arbeitszeitverlängerung
Sollen die Quotenregelungen bleiben, wie sie sind?
Bisherige Regelungen zur Arbeitszeitverlängerung
Ansprechpartner
Isabel Link (ehem. Christian)
Leiterin Interne Kommunikation , stv. Pressesprecherin