Pressemitteilung
Diskurs
08. Februar 2018

NiedersachsenMetall fordert tarifliche Öffnungsklauseln bei der sachgrundlosen Befristung

„Formelkompromiss ist ein Angriff auf Flexibilität der Unternehmen und Arbeitsmarktchancen von Erwerbslosen.“

Dr. Volker Schmidt zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Einschränkungen der „sachgrundlosen Befristungen“:

„Mit unserem gerade erst vereinbarten Pilotabschluss  für die Metall- und Elektroindustrie haben wir gezeigt, wie ein modernes, am Flexibilitätsbedarf von Unternehmen und Mitarbeitern orientiertes Arbeitszeitsystem aussehen kann. Nicht einmal zwei Tage später präsentieren CDU, CSU und SPD mit dem Formelkompromiss zur sachgrundlosen Befristung das glatte Gegenteil.

Die Quotenregelung zur sachgrundlosen Befristung ist ein schlechter Witz. Sie untergräbt unsere bestehenden und vor allem bewährten tarifvertraglichen Regelungen. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen hat sich als Motor für den Einstieg in dauerhafte Beschäftigung bewährt. Über 90 Prozent der befristeten Arbeitsverhältnisse in der Metall- und Elektroindustrie in Niedersachsen gehen am Ende in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis über. Für Arbeitgeber bedeutet eine Befristung zunächst einmal mehr Flexibilität, denn sie senkt in einzelnen Branchen die Hürden für Neueinstellungen in einem von großen Auftragsschwankungen geprägten Geschäft.

Ein Großteil der auf sachgrundlos befristete Beschäftigung zurückgehenden Arbeitsverhältnisse würde gar nicht erst entstehen. Es gilt immer noch: Besser befristet beschäftigt, als gar nicht beschäftigt.

Wir fordern daher dringend eine tarifvertragliche Öffnungsklausel, die den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit gibt, auch ohne Quotenbeschränkungen bisherige tarifvertragliche Regelungen aufrecht zu erhalten. Da, wo es bestehende, funktionierende tarifvertragliche Regelungen gibt, darf der Staat nicht dazwischen grätschen.“

Die derzeit in der M+E-Branche in Niedersachsen zwischen den Tarifparteien vereinbarte Regelung sieht keine Quote für die Anzahl befristeter Arbeitsverträge in einem Unternehmen vor. Arbeitgeber und Betriebsrat können sich in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien auf eine unbeschränkte Zahl von sachgrundlosen Befristungen verständigen und Befristungen für die Dauer von bis zu 48 Monaten vereinbaren.

„Halbherzig und ohne Schwung – Große Koalition verpasst Chance auf große Signale.“

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