„Aktionen in der Fläche sind unverhältnismäßig und rechtswidrig – die Gewerkschaft überreizt.“
Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen für die deutsche Metall- und Elektroindustrie am Wochenende in Stuttgart am Wochenende und den nun gestarteten Streikaktionen der IG Metall in der Fläche inklusive der so genannten 24-Stunden-Streiks hat der Arbeitgeberverband NiedersachsenMetall heute beim Arbeitsgericht Hannover Klage gegen die IG Metall-Vorstände in Hannover und in der Frankfurter Gewerkschaftszentrale eingereicht.
Dazu sagt der Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall, Dr. Volker Schmidt:
„Wir haben immer betont, dass wir eine Lösung am Verhandlungstisch wollen. Auf Grund der gezielten Eskalation der Gewerkschaft durch den Start der 24-Stunden-Streiks in der verbunden mit ihrer Weigerung sich gerade bei dem aus unserer Sicht rechtswidrigen Teillohnausgleich für einen Teil der Beschäftigten zu bewegen, sehen wir uns aber zu diesem Schritt gezwungen. Die Aktionen in der Fläche sind unverhältnismäßig und rechtswidrig. Die Gewerkschaft überreizt ihr Blatt.
Wir senden mit dieser Klage ein Signal an die IG Metall, dass wir uns nicht alles bieten lassen. Nicht nur bedeuten diese Streikaktionen mit jedem Streiktag massiven Schaden für unsere Unternehmen in dreistelliger Millionenhöhe. Auch das weltweite Image unserer von Verlässlichkeit und Liefertreue lebenden Branche leidet im Ausland maßgeblich.
Vor allem aber ist die Forderung der Gewerkschaft nach einem Lohnzuschuss für einen Teil der Teilzeitbeschäftigten aus unserer Sicht grob rechtswidrig: Die Forderung, dass diejenigen, die 28 Stunden arbeiten wollen, dafür auch noch einen Lohnausgleich erhalten, bedeutet, dass für ein und dieselbe Arbeit die Beschäftigten unterschiedliche Löhne bekommen. Das widerspricht dem Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ und diskriminiert diejenigen, die zu regulären Bedingungen arbeiten.
Wir können und werden nie und nimmer die Hand zu einem rechtswidrigen Tarifvertrag reichen. Denn das würde bedeuten, dass jeder betroffene Arbeitnehmer künftig sein Unternehmen in diesem Fall wegen Diskriminierung verklagen könnte. Wir lassen nicht zu, dass unsere Unternehmen zum Tollhaus werden. Wer rechtswidrige Forderungen in einem Tarifkonflikt erhebt und deswegen zum Streik aufruft, riskiert, dass er auf Schadenersatz verklagt wird. Denn ein Streik wegen einer in Teilen rechtswidrigen Forderung macht den gesamten Streik rechtswidrig.“
Videobeiträge zur Tarifrunde: