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Tarifpolitik
25. November 2022

NiedersachsenMetall und IG Metall einigen sich auf neuen Tarifvertrag

Torsten Muscharski (r.) und Thorsten Gröger zeichnen den Tarifvertragsentwurf für Niedersachsen. Foto: Schaarschmidt

NiedersachsenMetall und IG Metall haben sich am heutigen Freitag auf einen neuen Tarifvertrag für rund 120.000 Beschäftigte in der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie geeinigt. Als Vorlage dient der Abschluss, den die Tarifpartner in Baden-Württemberg in der Vorwoche geschlossen haben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und sieht eine Erhöhung der Entgelttabelle in zwei Schritten vor: 5,2 Prozent zum 1. Juni 2023 und 3,3 zum 1 Mai 2024. Zudem erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie, die in zwei Tranchen à 1500 Euro ausgezahlt werden kann.

Kompromiss ist Ausdruck der Hoffnung

„Diese Prämie von insgesamt 3000 Euro sowie die Tabellenerhöhung von 8,5 Prozent ist ein ordentlicher Schluck aus der Pulle in einer schweren Zeit. Viele Unternehmen, die jetzt schon mit hohen Kostenbelastungen durch exorbitante Preissteigerungen für Energie und Vormaterialien zu kämpfen haben, werden diese Mehrbelastung nicht ohne Weiteres tragen können“, sagt Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall. Zumal die deutsche Wirtschaft an der Schwelle zu einer Rezession steht. „Dennoch ist dieser Kompromiss Ausdruck der Hoffnung, dass wir die dunkle Zeit, die vor uns liegt, schnell hinter uns lassen können und es schon ab Mitte kommenden Jahres wirtschaftlich wieder aufwärts geht.“

Differenzierung und Variabilisierung schaffen Spielräume

Torsten Muscharski, Verhandlungsführer der Arbeitgeber, betont, dass die lange Laufzeit von 24 Monaten Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen Planungssicherheit gibt. „In der aktuellen Situation der Energie- und Materialkrise ist Planungssicherheit unabdingbar, um die Wertschöpfung und die Beschäftigung in den Betrieben zu stabilisieren“, sagt Muscharski. Gleichsam positiv zu bewerten seien die Optionen zu Differenzierung und Variabilisierung. Auf diese Weise haben die Unternehmen die Möglichkeit, zum einen die Auszahlung des tariflichen Zusatzgeldes (B) von 600 Euro zu streichen, wenn das betriebliche Ergebnis unter 2,3 Prozent Umsatzrendite ist, als auch zum anderen die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie variabel zu gestalten. „Damit werden Spielräume ermöglicht, die besonders belastende Phasen berücksichtigen wie auch die Liquidität der Unternehmen im Blick behalten“, sagt Muscharski.

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