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28. September 2020

Förderprogramm: „Neustart Niedersachsen Innovation und Investition“

Förderprogramm: „Neustart Niedersachsen Innovation und Investition“

Die niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen des Konjunkturprogramms ein Investitions- und Innovationspaket mit einem Umfang von 410 Millionen Euro für die niedersächsische Wirtschaft aufgelegt.

Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie Umsatzeinbrüche erlitten haben und nun mit Investitions- und Innovationsvorhaben zum wirtschaftlichen Neustart beitragen wollen, können einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss bei der NBank erhalten.

Seit dem 23.09.2020 können Förderanträge bei der NBank digital über das Kundenportal gestellt werden. Antragsberichtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft und des Handwerks. Der Sitz (oder eine Betriebsstätte) muss in Niedersachsen sein. Die Gründung muss vor dem 01.03.2020 erfolgt sein. Es muss zudem ein durch die Corona-Pandemie bedingter Umsatzrückgang in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum nachgewiesen werden.

Das Wirtschaftsministerium fokussiert sich bei dem Programm vor allem auf die Automobilwirtschaft, da sie einen besonderen Stellenwert für das Autoland Niedersachsen hat. Die Branche befindet sich in einem ohnehin schon tiefgreifenden Strukturwandel, der nun durch die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Pandemie verstärkt wird. Vor diesem Hintergrund werden der Automobilwirtschaft im Rahmen des Förderprogramms besondere Förderkonditionen eingeräumt.

Wir haben uns im konstruktiven Dialog mit dem Wirtschaftsministerium für dieses Förderprogramm eingesetzt. Es war uns dabei unter anderem wichtig, dass die Förderung von allen Unternehmen beantragt werden kann - unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.

Das Förderprogramm gliedert sich in Investitionszuschüsse, Innovationszuschüsse und Innovationsgutscheine. Bei den Zuschüssen handelt es sich um einmalige Zahlungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung muss bis zum 30.11.2020 erfolgen.

Wir haben die drei Optionen für Sie aufgeschlüsselt und die Eckdaten zusammengefasst:

1. Die Investitionszuschüsse gestalten sich wie folgt:

Für die Automobilwirtschaft gilt:

  • Bis zu 30 % für Investitionen bis 1.650.000 EUR.
  • Bis zu 20 % für Investitionen bis 4.000.000 EUR.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks gilt:

  • Bis zu 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR.
  • Bis zu 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR.

Gefördert werden Investitionen mit einer Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren.

2. Die Innovationszuschüsse gestalten sich wie folgt:

Für die Automobilwirtschaft gilt:

  • Bis zu 75 % für Innovationsvorhaben bis 800.000 EUR.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt:

  • Bis zu 60 % für Innovationsvorhaben bis 800.000 EUR.

Gefördert werden Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt wird.

3. Beim Innovationsgutschein gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

  • Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 80% für förderfähige Ausgaben.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 EUR.

Gefördert werden Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister, die den Zweck haben effiziente Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Beispiele sind Prototypenbau, Produkttests zur Qualitätssicherung oder Werkstoffstudien.

Weiterführende Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage der NBank unter https://www.nbank.de.

Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.

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