IHK Hannover, NiedersachsenMetall und AGV Hannover: „Fahrverbote sind nicht verhältnismäßig.“
Die IHK Hannover und die Arbeitgeberverbände NiedersachsenMetall und AGV Hannover wehren sich gegen drohende Fahrverbote in Hannover.
Die beiden Hauptgeschäftsführer Dr. Horst Schrage (IHK Hannover) und Dr. Volker Schmidt (NiedersachsenMetall und AGV Hannover) bezeichnen Fahrverbote in Hannover als „nicht verhältnismäßig“.
„Die Grenzwertüberschreitungen an den hiesigen Messstellen sind nur marginal. Die Tendenz ist gerade bei den hier relevanten Stickoxiden sogar seit Jahren rückläufig – und das trotz der in den letzten Jahren beständig gestiegenen Zahl von zugelassenen Dieselfahrzeugen. Nach allem, was wir heute sagen können, wird sich das Problem in den nächsten Jahren allein schon durch die beständige Erneuerung der Flotte weitgehend von selbst lösen“, sagten die beiden Wirtschaftsvertreter heute in Hannover. „Dem gegenüber steht ein massiver Schaden für Hannover, sollten Fahrverbote tatsächlich durchgeboxt werden. Das ist völlig unverhältnismäßig.“
Hannover ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort mit Versorgungsfunktion für rund 100 km Umland, mit über 175.000 Einpendlern täglich, mit Besucherströmen zu weltweit ausstrahlenden Messen und mit den meisten touristischen Ankünften in Niedersachsen. "Hannover ist keine Schlafstadt und sollte auch nicht durch Fahrverbote oder einen Rückbau von Straßen schleichend dazu degradiert werden", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Schrage. Die Anforderungen an die Mobilität einer lebendigen Stadt sind hoch. Der innerstädtische Handel steht in harter Konkurrenz zum Online-Handel und Einkaufsstandorten auf der grünen Wiese. "Der Verkehr in Hannover muss optimiert werden, ohne Mobilität zu beschneiden" fordert Schrage. Wenn durch Sperrungen ein erheblicher Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Landeshauptstadt einschließlich des City-Ringes für den Wirtschaftsverkehr lahm gelegt würde, hat die Stadt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlassen.
Volker Schmidt erwartet von Stadt Hannover und Land Niedersachsen ein klares Bekenntnis gegen Fahrverbote: „Statt in vorauseilendem Gehorsam der Deutschen Umwelthilfe das Wort zu reden, sollte erst einmal das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover abgewartet und ggf. auch der Weg durch die weiteren Instanzen nicht gescheut werden. Und für den Fall, dass die Stadt Hannover an der Einführung von Fahrverboten festhält, fordern wir die Landesregierung auf, diese wegen des Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu untersagen. Das ist rechtlich möglich, denn eine Abwägung für oder wider Fahrverbote muss auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der dann zu erwartenden Ausweichverkehre erfolgen.“
Für Schrage und Schmidt steht fest, dass Fahrverbote unter allen Umständen verhindert werden müssen: „Das Stickoxid-Problem, das derzeit in der Öffentlichkeit fast schon hysterisch diskutiert wird, wird sich durch die fortlaufende Erneuerung der Fahrzeugflotte auf kurze Frist weitgehend von selbst lösen. Wir dürfen nicht den Fehler begehen, den Mobilitäts- und Wirtschaftsstandort Hannover durch vorauseilenden Gehorsam unüberlegt und nachhaltig zu beschädigen.“
Schrage und Schmidt stellten in diesem Zusammenhang sechs Forderungen in Richtung Stadt Hannover und Land Niedersachsen:
1. Wir fordern die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auf, dem Beispiel Düsseldorfs zu folgen und Fahrverbote abzulehnen.
2. Es ist zurzeit völlig offen, wann mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zu rechnen ist. Wir halten deshalb den aktuellen Aktionismus der Landeshauptstadt für unangemessen. Die Stadt Hannover hat auch eine Verantwortung gegenüber denjenigen, die auf das Auto angewiesen sind.
3. Für den Fall, dass das Verwaltungsgericht Hannover Fahrverbote verhängt, erwarten wir vom Land Niedersachsen als oberste Verkehrsbehörde, dass das Land die Stadt Hannover anweist, in die nächste Instanz zu gehen.
4. Für den Fall, dass die Stadt Hannover an der Einführung von Fahrverboten festhält, fordern wir die Landesregierung auf, diese Fahrverbote aus Gründen des Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu untersagen. Denn die Abwägung hat auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der zu erwartenden Ausweichverkehre zu erfolgen. Speziell hierzu hat die Stadt Hannover ein Verkehrskonzept zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Strecken dann von Dieselfahrzeugen befahren werden sollen und wie sich dies auf die Entwicklung der Luftschadstoffe in den betroffenen Straßen auswirkt.
5. Wir erwarten darüber hinaus von der Landesregierung, dass sie sich im Bundesrat für die Einsetzung einer Kommission zur abschließenden toxikologischen Bewertung der bestehenden Grenzwerte bei Stickoxid einsetzt.
6. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich gegenüber den anderen Ländern der Europäischen Union dafür einsetzt, dass alle Ergebnisse von Messstationen für Stickoxidwerte unionsweit vergleichbar sein müssen. Die bisherigen Spielräume werden in anderen EU-Ländern großzügig ausgenutzt, damit ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht mehr gewährleistet.