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29. Januar 2019

"Sachgrundlose Befristung nicht einschränken"

Gesamtmetall zur Befristung

Dr. Rainer Dulger: „Spielraum für Unternehmen erhalten, Haushaltsbefristung beim öffentlichen Dienst abschaffen!“

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall fordert die Große Koalition auf, die sachgrundlose Befristung nicht einzuschränken. „Dieses Gesetzgebungsvorhaben ist insgesamt falsch, fehlerhaft und sollte unbedingt unterlassen werden“, erklärte Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger heute in Berlin. Er verwies darauf, dass der Anteil aller Befristungen seit vielen Jahren rückläufig ist. „Die Unternehmen brauchen mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“

Wenn es überhaupt ein Problem bei Befristungen gibt, dann im öffentlichen Dienst. In der öffentlichen Wissenschaft ist fast jeder zweite Mitarbeiter befristet (43,6 Prozent), im gesamten öffentlichen Dienst fast jeder zehnte Mitarbeiter (9,5 Prozent). In der Metall- und Elektro-Industrie liegt der Anteil an Befristungen gerade einmal bei vier Prozent im Durchschnitt. Und im M+E-Mittelstand liegt er im Durchschnitt bei sechs Prozent.

Dulger weiter: „Warum soll in der Privatwirtschaft eine Quote eingeführt werden, während der Öffentliche Dienst weiter nach Lust und Laune befristen kann? Warum sollen Dauer und Wiederholbarkeit von Befristungen beschnitten werden – wenn die eigentlichen Probleme ganz woanders liegen und vom Gesetzgebungsverfahren nicht berührt werden?“

Die Große Koalition sollte statt des vorgesehenen Vorhabens fünf Punkte angehen:

1. Erhalt des bestehenden Flexibilitätsspielraums: Dieser liegt in der Metall- und Elektro-Industrie bei einem Personalanteil von zehn bis 15 Prozent.

2. Die bestehenden Sachgründe für Befristungen sind aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr rechtssicher handhabbar. Deshalb: Rechtssichere Ausgestaltung der Sachgründe und Ergänzung durch weitere konkretisierte Sachgründe.

3. Abschaffung der Haushaltsbefristung zur wirksamen Bekämpfung der Befristungsflut im öffentlichen Dienst (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG).

4. Abfindungsoption statt einer Bestandsschutzlösung im 7. bis 24. Monat der Beschäftigung.

5. Eine Zeitbefristung über 24 Monate hinaus, wenn arbeitsvertraglich ein sogenannter Flexi-Bonus („Prämienbefristung“) vereinbart wurde.

Die Forderungen folgen auch aus drei Gutachten, die Gesamtmetall zu dem Gesetzgebungsverfahren vorgelegt hat: Ein personalwirtschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Christian Grund von der RWTH Aachen beschreibt den notwendigen Flexibilitätsspielraum der Unternehmen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Markus Stoffels von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zeigt, dass der vorgesehene Schwellenwert von 75 Mitarbeitern und die quotale Beschränkung von 2,5 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und ein Gutachten von Prof. Dr. Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-Universität München weist nach, wie die Rechtsprechung die Sachgründe ausgehöhlt hat, um Missbrauchsfällen im Öffentlichen Dienst zu begegnen, der selbst über Privilegien bei der Befristung verfügt.

Die Gutachten und den ausführlicheren Forderungskatalog der M+E-Arbeitgeber finden Sie unter www.gesamtmetall.de/befristung

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