NiedersachsenMetall: „Erfolg für den Innovationsstandort Deutschland.“
Der Antrag des Landes Niedersachsen für eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat soeben den Bundesrat passiert. Damit wird sich nun der deutsche Bundestag mit dem niedersächsischen Modell befassen, demzufolge KMU künftig 10 Prozent der Personalaufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung direkt mit der Steuer verrechnen können.
Für den Arbeitgeberverband NiedersachsenMetall ist das ein wichtiger Schritt für einen dauerhaften Einstieg in die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland. „Hier muss ein Ruck durchs Land gehen, wenn wir im internationalen Wettbewerb weiter vorne mitspielen wollen. Daher brauchen wir mehr Impulse für Innovation im Land“, so Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall. „Die breite Mehrheit im Bundesrat zeigt, dass sich diese Erkenntnis parteiübergreifend durchgesetzt hat. Das ist ein Erfolg für den Innovationsstandort Deutschland.“
Dabei weist Schmidt darauf hin, dass im Jahr 2014 laut Stifterverband der deutschen Wirtschaft die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Deutschland bei nur 2,87 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) lagen: „Das ist zu wenig. Schlimm genug, dass bereits das von Bundesregierung selbst gesteckte Ziel von 3 Prozent regelmäßig verfehlt wird. Eigentlich müssen wir die Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf 3,5 bis 4 Prozent des BIP ausdehnen.“
Wie das geht, zeige das Beispiel Österreich. Hier sind laut österreichischem Wirtschaftsministerium die Ausgaben für Forschung und Entwicklung zwischen den Jahren 2000 und 2015 um rund 50 Prozent von 2 auf 3 Prozent des BIP geklettert. „Unsere Nachbarn machen es vor, wie man durch innovative Förderung von Innovationen und Forschung den Standort weiterentwickeln kann“, so Schmidt weiter. „Wir können hier nicht hinterherhinken. Denn wir sind wie kein zweites Land auf Forschung und Entwicklung angewiesen. Der vom Bundesrat auf Initiative des Landes Niedersachsen eingeschlagene Weg ist daher der absolut Richtige.“
Mit dem niedersächsischen Modell zur steuerlichen Forschungsförderung würden insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen künftig unbürokratisch unterstützt. Zehn Prozent der Personalaufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung könnten dann direkt mit der Steuer verrechnet werden. „Dieses Modell ist zielführend, effektiv und auch für kleine Unternehmen leicht zu handhaben“, so Schmidt abschließend.