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Bildung
14. Juni 2018

Metall- und Elektroindustrie bringt Digitalisierung gezielt in die Lehre

Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe

Informationsveranstaltung über Hintergründe und Umsetzung der neuen Standards

Die Metall- und Elektroindustrie ist vom digitalen und gesellschaftlichen Wandel gleich doppelt betroffen. Zum einen fehlt ihr immer häufiger der Nachwuchs, zum anderen werden klassische Ausbildungsberufe wie Anlagenführer und Industriemechaniker immer mehr von automatischen Systemen abgelöst. Doch Studien wie etwa vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass in der Branche zwar eine Menge Berufsbilder durch die Digitalisierung verloren gehen – aber eine fast ebenso große Zahl neuer Arbeitsbereiche durch sie entstehen werden. Damit die Metall- und Elektroindustrie auf diese Zukunft vorbereitet ist, hat die Bundesregierung eine Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe beschlossen, die zum 1. August in Kraft treten soll. Die Ausgestaltung obliegt jedoch den Arbeitgebern und den Gewerkschaften. Was damit künftig auf die Metall- und Elektroindustrie in Niedersachsen zukommt, haben Olaf Brandes vom Arbeitgeberverband NiedersachsenMetall und Sven-Uwe Räß vom Dachverband Gesamtmetall gestern für zahlreiche Ausbilder skizziert.

So gibt es eine Reihe von digitalen Kompetenzen, die künftig gelehrt werden müssen. „Das meiste davon, wie etwa die Vermittlung von Datenschutzrecht und der Umgang mit digitalen Assistenzsystemen, wird in den Unternehmen ohnehin schon gemacht“, sagt Räß, „nur jetzt ist es auch gesetzlich verankert.“ Das bekräftigt auch Brandes: „Bei der Digitalisierung geht es ja nicht nur um Technologien, auch die Organisationsstrukturen sind schon dabei, sich zu verändern.“ Die neuen Ausbildungsrahmenpläne enthalten deshalb jene Fertigkeiten, die der künftige Facharbeiter am Ende seiner Ausbildung können muss. „Das sind Mindestinhalte, die jeder Betrieb lehren muss“, sagt Räß. Allerdings gibt es auch innerhalb der Branche ganz verschiedene Arbeitsweisen. Daher enthalten die neuen Rahmenpläne eine Flexibilitätsklausel, die es den Unternehmen erlaubt, Inhalte zu lehren, die über die Mindestanforderungen hinausgehen.

Neu ist auch die rechtliche Grundlage für Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen. Jeder Auszubildende hat künftig das Recht, innerhalb seines Lehrberufs mindestens eine Zusatzqualifikation im Hinblick auf die Industrie 4.0 zu lernen und sich seine Kenntnisse mit einem Zertifikat der Industrie- und Handelskammer bescheinigen zu lassen. In den metallverarbeitenden Berufen ist das zum Beispiel ein Lehrgang zur Systemintegration oder zur IT-gestützten Anlagenänderung. „Dabei steht aber immer der konkrete Anwendungsbereich im Mittelpunkt, wir wollen ja schließlich einen Facharbeiter ausbilden und keinen metallverarbeitenden IT-Spezialisten“, sagt Räß.

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