NiedersachsenMetall erneuert Forderungen zu Kurzarbeitsregelungen
„Wir brauchen ein wirksames Instrumentarium für stürmische Zeiten.“
Die Niedersächsischen Industriearbeitgeber haben anlässlich der heute von der Landesarbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKN) veröffentlichten Konjunkturdaten ihre Forderungen nach einer Neuausrichtung der Regelungen zur Kurzarbeit erneuert. Dazu der Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall, Dr. Volker Schmidt:
„Die Signale für eine Fortdauer der Krise bis weit in das Jahr 2020 verstärken sich. Die Krise in der Automobilindustrie hat aufgrund der hohen Verflechtung der Branche mit zahlreichen anderen Wirtschaftszweigen auf weitere Industriebranchen übergegriffen und ist nun offenbar auch im Dienstleistungssektor angekommen. Wir haben bereits vor einem halben Jahr auf die reale Gefahr eines solchen Flächenbrands, ausgehend von der Industrie, hingewiesen. Diese Ergebnisse kommen daher leider wenig überraschend. Sie bestätigen vielmehr ein weiteres Mal die überragende Bedeutung der Industrie für die Wirtschaftskonjunktur insgesamt in Niedersachsen und Deutschland.
Einer aktuellen Umfrage unter unseren Industrieunternehmen zu Folge, ist auch das Interesse an Kurzarbeit zuletzt massiv gestiegen. Die Umfrage ergab unter anderem, dass bereits jedes vierte Industrieunternehmen Kurzarbeit einsetzt oder erwägt sie in den nächsten 6 Monaten einzuführen. Das ist ein weiterer Indikator für eine rasche Abkühlung der Konjunktur.
Uns stehen also stürmische Zeiten bevor. Hierfür brauchen wir ein wirksames Instrumentarium. Wir fordern daher, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate auszuweiten. Auch eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge hat höchste Priorität bei unseren Betrieben. Wir sprechen uns dafür aus, dass der Bundesarbeitsminister die Sonderregelungen des §419 SGB III möglichst rasch wieder in Kraft setzt. Diese Maßnahmen würden unseren Unternehmen mehr Planungssicherheit geben, die in Zeiten wachsender Unsicherheit extrem wichtig ist, damit vorzeitige Entlassungen verhindert werden.“