Pressemitteilung
Europarecht
01. Juni 2023

EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz ist eine volle Breitseite gegen den Mittelstand

Innovationskreis Autozulieferer. Foto: Wallmüller
Geht es nach der Europäischen Union, müssen bald alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sicherstellen, dass es in ihrer Lieferkette keine Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards gibt. Foto: Wallmüller (Archiv)

Anlässlich der Zustimmung des Europaparlaments zum Richtlinienentwurf für ein geplantes EU-Lieferkettengesetz warnt der Arbeitgeberverband NiedersachsenMetall davor, die Belastungen für die Unternehmen weiter zu erhöhen. „Das geplante EU-Lieferkettengesetz stellt eine massive Verschärfung des seit Jahresanfang geltenden deutschen Lieferkettengesetzes dar“, sagt Dr. Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall. Besonders kritisch sieht er den erweiterten Geltungsbereich der geplanten Richtlinie sowie das Vorhaben, neben Bußgeldern auch eine zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen Umwelt- und Sozialstandards entlang der Wertschöpfungskette einzuführen. „Die Richtlinie zum EU-Lieferkettengesetz ist in der Form, in der das EU-Parlament sie heute beschlossen hat, eine volle Breitseite gegen den Mittelstand“



Nach dem Willen der EU soll sich die Sorgfaltspflicht der Unternehmen nicht nur auf die Zulieferer beschränken, sondern auch Partnerunternehmen wie Logistikdienstleister umfassen. Zudem sollen die Firmen haftbar gemacht werden können, wenn durch vorsätzliche oder fahrlässige Versäumnisse innerhalb der Lieferkette ein Schaden entstanden ist. „Eine solche Regelung schränkt die Geschäftstätigkeit unserer Betriebe empfindlich ein. Man kann nicht von mittelständischen Betrieben verlangen, ihre gesamte Wertschöpfungskette lückenlos zu überwachen und für Verstöße von Lieferanten und Partnern in Haftung zu treten“, sagt Schmidt. Kleinere Unternehmen hätten weder die Ressourcen noch die Marktmacht, um in nennenswerter Weise auf die Lieferketten einzuwirken.



Aktuell gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Firmen ab 3000 Mitarbeitern, die EU plant, diese Grenze auf 250 Mitarbeiter herunterzusetzen. Schon jetzt sind jedoch zahlreiche Unternehmen mittelbar vom Lieferkettenschutzgesetz betroffen, der Großteil von ihnen durch nachweispflichtige Kunden oder Lieferanten. Das zeigt unsere jüngste Umfrage unter unseren Mitgliedern der Metall- und Elektroindustrie. Zwei Drittel der Befragten schätzten den Aufwand für die Sorgfaltsprüfung als hoch oder sehr hoch ein. Nach den Kosten gefragt, die mit der Erfüllung der Nachweispflichten einhergingen, gaben die mittelbar betroffenen Unternehmen eine Schätzung von gut 70.000 Euro jährlich an, die betroffenen Betriebe kalkulierten mit mehr als 200.000 Euro jährliche Zusatzkosten.

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