Um die Folgen des Ukraine-Kriegs für die deutsche Wirtschaft abzufedern, haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein neues Maßnahmenpaket zusammengestellt.
Ein kurzer Überblick über die geplanten Programme:
1. KfW-Kreditprogramm
Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden. Hierbei geht es darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen.
Geplant ist ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: eines für Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einem Kreditvolumen von 100 Mio. Euro sowie eines für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
2. Bürgschaftsprogramme
Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden.
3. Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise
Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss geben, der zielgerichtet hilft. Dabei geht es um den Zeitraum Februar bis September 2022.
Das dürfte vor allem für energieintensive Unternehmen aus unserem Verband interessant sein. Ausgangspunkt für den Kostenzuschuss ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdoppelung des Erdgas- und Strompreises wird im Zeitraum Februar bis September 2022 anteilig mit bis zu 70 % bezuschusst.
4. Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen
Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
5. Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt. Hintergrund ist, dass Unternehmen, die Strom und Erdgas kaufen und verkaufen, dies großenteils auf Termin tun, um ihre Produktion steuern zu können und Planungssicherheit für Absatzmengen und -preise zu haben. Für Strom geschieht dies insbesondere an der Leipziger Energiebörse EEX (Deutsche Börse-Gruppe), für Erdgas insbesondere an der ICE Europe (Amsterdam). Für diese Geschäfte müssen die Firmen Sicherheitsleitungen erbringen. Aktuell sind die Energieunternehmen, die Energieprodukte auf Termin verkaufen, wegen steigender Preise kurzfristig mit hohen Sicherheitsforderungen (sogenannte Margin Calls) konfrontiert, für die sie Liquidität aufbringen müssen. Auch bei plötzlich fallenden Preisen können spiegelbildlich Verkäufer mit hohen Marginforderungen konfrontiert sein. Das Margining an den Börsen ist EU-rechtlich zwingend vorgegeben.
Weitere Information finden Sie hier auf der Informationsseite des Bundesfinanzministeriums.