C 1 – Nichtumsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Rechtsfolgen
Im Jahr 2023 trat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft, die vorsah, dass die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden sollte. Da die Einhaltung dieser Frist in einigen EU-Mitgliedstaaten, u.a. auch in Deutschland, nicht möglich war, informieren wir Sie über die Rechtsfolgen.