G 1 – Teuerungsrate der Betriebsrenten 2023 bis März 2026
Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle 3 Jahre zu überprüfen. Hierfür haben wir die Entwicklung des Preisindexes dargestellt.