E 1 – Lohnsteuer: BMF-Schreiben zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

Arbeitgeber können die steuerliche Identifikationsnummer ihrer Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt abfragen. Das BMF hat hierzu ein Schreiben veröffentlicht.