E 1 – Lohnsteuer: BMF-Schreiben zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
E 1 – Lohnsteuer: BMF-Schreiben zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
A-1/2024
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Arbeitgeber können die steuerliche Identifikationsnummer ihrer Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt abfragen. Das BMF hat hierzu ein Schreiben veröffentlicht.