G 1 – Teuerungsrate der Betriebsrenten 2020 bis Ende 2023
Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle 3 Jahre zu überprüfen. Hierfür haben wir die Entwicklung des Preisindexes dargestellt.