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Arbeitskreise
03. Juni 2024

Neues Angebot für Mitglieder: Umwelt- und Energierecht

Zusammen mit zwei seiner Kollegen von der Anwaltskanzlei AVR - Andrea Versteyl Rechtsanwälte, Dr. Peter Kersandt (m.) und Maximilian Schade (l.) sowie unserem Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Schmidt (2.v.r.) und dem Leiter unserer juristischen Abteilung Dirk Seeliger (r.) hat Stefan Birkner (2. v. l.)kürzlich das erste Seminar gegeben, das direkt auf großes Interesse stieß. Foto: Link

Ab sofort bieten wir in Kooperation mit X4B Serviceagentur für die Wirtschaft GmbH zweimal jährlich halbtägige Seminare im Umwelt-, Energie- und Planungsrecht für unsere Mitgliedsunternehmen an. Dafür konnten wir einen prominenten Experten gewinnen: den ehemaligen niedersächsischen Umweltminister Dr. Stefan Birkner. 

Wir haben Herrn Dr. Birkner zwei Fragen zum Thema gestellt.

Herr Dr. Birkner, warum müssen sich Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eigentlich mit Umwelt- und Energierecht befassen? 

Birkner: „Vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Geschäftstätigkeit Auswirkungen auf die Umwelt haben, sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zu kennen und einzuhalten. Denn damit sind auch Haftungsfragen verbunden. Im Worst Case können sie sich sogar individuell strafbar machen. Etwa, weil ihr Betrieb Wasser in ein Gewässer einleitet, ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis dafür zu haben. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, kann aber auch schnell zu einem Straftatbestand werden.“ 

Umwelt-, Energie- und Planungsrecht sind bei Geschäftsführungen nicht gerade beliebt. Woran liegt das?

„Diese Gesetze sind häufig der Grund, warum sich die Genehmigung zum Bau und Betrieb von Industrieanlagen so sehr verzögert, wodurch die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Frage steht. Deshalb will die Regierungskoalition in Berlin die notwendigen Prozesse nun verkürzen. Etwa mit der Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, das aktuell im Bundestag diskutiert wird. Doch einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren steht noch eine praktische Hürde im Weg: Es werden zwar vom Gesetzgeber viele Initiativen in Richtung Bürokratieabbau auf den Weg gebracht, aber die Verwaltungen sind oft nicht in der Lage, ihre Prozesse so schnell anzupassen und die Änderungen in der Praxis zu implementieren. Daran etwas zu ändern, wird auch Aufgabe der Länder sein.“ 

Ihr Unternehmen hat an diesem Thema Interesse? Dann werden Sie doch Mitglied in einem unserer 15 Arbeitgeberverbände, die garantiert auch für Ihren Betrieb ein passendes Angebot vorhalten. 
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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