Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Erfassung der Arbeitszeit
Der EuGH hat an der unternehmerischen Realität vorbei geurteilt. Der Trend geht in die entgegengesetzte Richtung: Unternehmen setzen auf Vertrauen statt auf Stechuhr. Dieses Urteil bedeutet das faktische Ende der Vertrauensarbeitszeit.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander sagt dazu:
„Diese Entscheidung geht in die völlig falsche Richtung und hat direkte Auswirkungen auf Arbeitszeitmodelle in den Unternehmen. Beschäftigte wünschen sich neue, flexible Arbeitsformen. Mit dem heutigen Urteil und der daraus folgenden Aufzeichnungspflicht ist beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit praktisch tot. Das kann nicht im Sinne der Beschäftigten sein.
Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, auf nationaler Ebene klarstellend und korrigierend einzugreifen. Es muss dabei bleiben, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten damit beauftragen können, ihre Arbeitszeiten selbst aufzuschreiben. Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch nicht daran hält, dann darf der Arbeitgeber auch nicht dafür haften. Hier sollte eine entsprechende Regelung umgesetzt werden - direkt mit der längst überfälligen Modernisierung des deutschen Arbeitszeitrechts.
Nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Vorhaben zur Entsenderichtlinie zeigt die EU mit dieser Entscheidung abermals, wie Bürokratie auf- und nicht abgebaut wird und moderne Arbeitsformen und -abläufe erschwert und nicht erleichtert werden.
Am 26. Mai ist Europawahl. Auch die Arbeitgeber der Metall- und Elektro-Industrie werben mit flächendeckenden Aktionen für eine Teilnahme an der Wahl, denn die EU bringt Unternehmen und Bürgern viele Vorteile. Mit solchen Entscheidungen wie heute bewirkt sie aber das genaue Gegenteil.“